Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan für die Stadt Billerbeck

Der EU-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden für Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstellt. Diese werden dabei nach EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, um eine größtmögliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Bei der Lärmkartierung berücksichtigt wurden Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und ggf. andere Lärmquellen, die Stadt Billerbeck hat dabei keinen Einfluss auf die Inhalte der Lärmkarten.

Die einzige Lärmquelle mit Auswirkungen für das Billerbecker Stadtgebiet liegt in der B525 im äußersten Südwesten des Stadtgebiets begründet.

Verwaltungsseitig wurde ein Lärmaktionsplan für die Stadt Billerbeck erarbeitet, der der Lärmbetroffenheit der Stadt Billerbeck in Bezug auf die Ergebnisse der Lärmkartierung des LANUV Rechnung trägt. Der Lärmaktionsplan wurde durch den Rat der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 beschlossen.

Lärmaktionsplan der Stadt Billerbeck