Kommunale Wärmeplanung

Symbolbild Wärmeplanung

Das seit dem 1. Januar 2024 geltende Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Kommunen, Wärmepläne aufzustellen. Damit sollen die Städte und Gemeinden die Grundlagen für eine zukünftig klimaneutrale Wärmeversorgung ermitteln. Ziel des WPG ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Kommunale Wärmepläne sind das Instrument, um diese Ziele auf kommunaler Ebene zu verfolgen.

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 17. September 2024 die Durchführung der Wärmeplanung für die Stadt Billerbeck gemäß § 13 Abs. 1 Wärmeplanungsgesetz beschlossen.

Mit den Vorbereitungen zur Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Billerbeck soll in Kürze begonnen werden Bürgerinnen und Bürger können sich mit dieser Präsentation von NRW.Energy4Climate über die Zusammenhänge von Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz (GEG) informieren.

Kontakt:

Tobias Mader
Telefon 02543 /73-46
E-Mail mader@billerbeck.de

Julia Neumann
Telefon 02543 / 73-38
E-Mail neumann@billerbeck.de