Korridor B - Gleichstromprojekt

Gleichstromprojekt Korridor B soll über Billerbecker Gebiet laufen

Netzausbau Erdkabelverbindung Korridor B


Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.


In den kommenden Jahrzehnten wird die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Norddeutschland deutlich zunehmen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: in die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands. Dazu dient die Erdkabelverbindung Korridor B. Sie leistet einen zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen. Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen.


Für die Erstellung der Ausführungsplanung sind im geplanten Trassenverlauf des Erdkabelprojektes Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topografie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung not-wendig sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Anfang des Jahres auf diesem Wege angekündigten Vorarbeiten können im vorgesehenen Zeitraum von September bis November 2024 nicht auf allen Flurstücken abgeschlossen werden. Auf den bis Ende November nicht untersuchten Flurstücken werden die Vorarbeiten im Zeitraum von


Dezember 2024 bis Februar 2025


durchgeführt. Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Flurstücken auf denen die Vorarbeiten bis Ende November 2024 durchgeführt werden konnten, können diese Bekanntmachung als gegenstandslos betrachten. Die Flurstücke, auf denen die im folgenden beschriebenen Arbeiten durchgeführt werden, sind der beigefügten Amprion-Ankündigung zu entnehmen.

Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung

Allgemeine Informationen zum Verfahren sowie zum derzeit geplanten Trassenverlauf sind unter folgendem Link einsehbar: www.netzausbau.de\vorhaben48-s1