Gestaltungsprogramm + Gestaltungsbeirat
Anpassung der Gestaltungssatzung
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 beschlossen, im Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt der Stadt Billerbeck eine Offenlage durchzuführen.
Das betroffene Plangebiet ist unterteilt in einen engeren und erweiterten Geltungsbereich, in denen Vorgaben zur Installation von Photovoltaik- und Solaranlagen sowie haustechnischen Anlagen wie Wärmepumpen auf Dachflächen geändert werden sollen. Der engere Geltungsbereich wird außerdem im Bereich der Rathausstraße angepasst und erstreckt sich im Osten nicht mehr bis an den Rand des erweiterten Geltungsbereiches.
Zur Darstellung des Plangebiets wird auf den unmaßstäblichen Lageplan verwiesen:
Durch die Offenlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Offenlage wird für die Dauer eines Monats durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung der Änderungen an der Gestaltungssatzung erfolgt in den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck
Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch nachmittags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, in der Zeit vom
2. Januar 2025 bis 2. Februar 2025 (einschließlich).
Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleit-planung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Gestaltungs-satzung nicht von Bedeutung ist.
Satzungsentwurf
Synopse
Übersicht Sondergebiete
Gestaltungsprogramm
Billerbeck hat sich aufgemacht, die baukulturelle Qualität der Stadt zu sichern und nachhaltig zu verbessern. Mit seiner historischen Altstadt und seiner idyllischen Lage inmitten der Baumberge hat der staatlich anerkannte Erholungsort Billerbeck viel zu bieten. Zahlreiche historische Bauwerke prägen den Innenstadtbereich. Die Zeit bleibt jedoch nicht stehen, Bedürfnisse ändern sich, es gibt Erneuerungsbedarf und nicht jedes alte Haus kann erhalten bleiben. Billerbeck möchte eine Entwicklung, die auch Erneuerung zulässt, aber ohne Verlust der städtebaulichen Qualität. Nur so kann eine Nachhaltigkeit erreicht werden, die auch den zukünftigen Billerbeckern ein identitätsstiftendes Stadtbild hinterlässt. Das Büro farwick + grote aus Ahaus hat daher im Auftrag der Stadt ein Gestaltungsprogramm, bestehend aus Stadtbildanalyse, Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung, erarbeitet. Die Gestaltungssatzung wurde durch den Rat der Stadt Billerbeck im Juni 2019 beschlossen.
Gestaltungsbeirat
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Billerbeck existiert bereits seit dem Jahr 2016 und besteht derzeit aus Beate Burhoff (Vorsitzende des Gestaltungsbeirates, Architektin BDA, Burhoff & Burhoff Architekten BDA), Dagmar Grote (Architektin BDA, Farwick + Grote) und Prof. Manuel Thesing (Architekt BDA, Thesing & Thesing Architekten BDA).
Der Gestaltungsbeirat befasst sich in erster Linie mit Objekten und Vorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Billerbeck. Die Ziele des Gestaltungsbeirates sind die Verbesserung des Stadtbildes und die Sicherung der hohen architektonischen und städtebaulichen Qualität durch die Vermeidung von Fehlentwicklungen.
Der Gestaltungsbeirat wird im Falle vorliegender Planungen mit städtebaulicher Bedeutung durch die Verwaltung einberufen. Während der Sitzungen des Gestaltungsbeirates wird den planenden Architekten die Gelegenheit zur Präsentation ihrer Planung gegeben.
Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates erfolgen zumeist nicht öffentlich.