Windkraft
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Visualisierungen der Windkraftstandorte
Die Stadt Billerbeck beauftragte das Planungsbüro Schemmer, Wülfing, Otte aus Borken mit der Erstellung einer Fotovisualisierung aller Windenergieanlagen, die projektiert sind, sich in der Planung befinden oder bereits eine Genehmigung erhalten haben.
Mit der Visualisierung soll der Öffentlichkeit ein möglichst objektiver Blick auf die visuelle Wirkung der (geplanten) Anlagen aus verschiedensten Blickwinkeln im Billerbecker Stadtgebiet gegeben werden.
Beispielhaft sind Standorte gewählt worden, welche unter den Kriterien Einwirkung in den Siedlungsraum, Einwirkung auf Erholungsbereiche und Einwirkung auf die Stadtsilhouette von besonderer Bedeutung sind.
Die Ergebnisse dieser Visualisierung liegen nun vor und sind der aktuellen Debatte um die Leitlinien für die Durchführung von Positivplanungen zur Errichtung von Windkraftanlagen beigefügt. Unter folgendem Link kann die zugehörige Sitzungsvorlage abgerufen werden:SessionNet | Bauleitplanung für weitere Windenergiestandorte
Die Zusammenstellung der Standorte kann außerdem direkt hier heruntergeladen werden: Visualisierung Windkraft Juni 2024 Zur besseren Darstellung der Fotos empfiehlt sich das Öffnen der Datei nach dem Download in einem PDF-Reader, z.b. Adobe Acrobat Reader.
Informationen im Rahmen der Bürger-Infoveranstaltung zu den Windkraft-Leitlinien am 11. April 2024
Die Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger fand am Donnerstag, den 11. April um 19.00 Uhr in der Geschwister-Eichenwald-Aula statt.
Die Präsentationen von diesem Abend stehen hier zur Ansicht bzw. zum Download bereit:
Präsentation Einführung Windkraft - Michaela Besecke
Präsentation Windkraft Leitilinien - Michael Ahn/WoltersPartner (redaktionell ergänzt am 01.05.2024)
Darüberhinaus finden Bürgerinnen und Bürger unter den folgenden Links weitere interessante Informationen:
Studie „Klimaneutrale Münsterlandkreise bis 2040“
https://klima.kreis-coesfeld.de/klima/berichte-und-konzepte/klimaneutralitaet-2040.html
Arbeitshilfe zum Wind-An-Land-Gesetz:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/arbeitshilfe-wind-an-land-gesetz.html
Rat beschließt Leitlinien für den Ausbau von Windenergie
In der Sitzung vom 29.02.2024 hat der Rat der Stadt Billerbeck die Leitlinien zur Entwicklung weiterer Windenergiestandorte beschlossen. Ein Antrag der SPD-Fraktion, die Leitlinien erst nach einer öffentlichen Bürgerbeteiligung zu beschließen, war mehrheitlich abgelehnt worden (18 Nein-Stimmen von CDU/Grüne/Familienpartei, 7 Ja-Stimmen von SPD/FDP/Bürgermeisterin).
Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung werden die Leitlinien und die beschlossene Plangrundlage in Kürze vorgestellt. Anregungen aus der Bürgerschaft können bei der Weiterentwicklung der beschlossenen Leitlinien mit einfließen.
Die beschlossenen Leitlinien und die Übersicht über das Planungsareal geeigneter Flächen zur Windkraftnutzung finden Sie hier zum Download:
Leitlinien Windkraft Beschluss vom 29.02.2024
Flächenplan Windkraft Beschluss vom 29.02.2024
Rat beauftragt Verwaltung mit Entwicklung von Bauleitplanung und Leitlinien
In der Sitzung am 14.12.2023 hat der Rat der Stadt Billerbeck die Verwaltung beauftragt, die Bauleitplanung für weitere Windenergiestandorte weiter zu entwickeln und die Erarbeitung von Leitlinien weiter zu detaillieren.
Die Grundlage für die weiteren Planungen ist in einer Präsentation des Planungsbüros WoltersPartner festgehalten, die hier zum Download bereitsteht: Präsentation Leitlinien Windenergie WoltersPartner Dezember 2023
Planungsbüro mit Analyse von Windkraftvorhaben in Billerbeck beauftragt
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 einen Planungsauftrag an das Büro WoltersPartner Stadtplaner GmbH vergeben. Dipl. Ing. Michael Ahn, langjähriger ausgewiesener Experte für das Thema Windenergie, übernimmt jetzt die Aufgabe, Windkraftvorhaben im Stadtgebiet zu analysieren und zu priorisieren. Konkret geht es dabei um die Ausweitung der Windenenergienutzung in Billerbeck über die bereits ausgewiesenen Konzentrationszonen hinaus.
Bekanntlich hatte der Rat der Stadt Billerbeck aufgrund von Bürgeranregungen in fünf Fällen den Beschluss gefasst, eine „isolierte Positivplanung“ auf den Weg zu bringen. Mit Blick auf das bevorstehende In-Kraft-Treten des Regionalplanes in 2024 ist eine solche Vorgehensweise aus Sicht des Planungsbüros aus zeitlicher und rechtlicher Sicht nicht Ziel führend.
In einer Präsentation informierte Michael Ahn über die aktuelle Rechtslage und veranschaulichte, wie eine realistische Vorgehensweise aussehen könnte. Die Steuerung erfolgt dabei nach Vorlage des Regionalplanes, der die früheren Konzentrationszonen als „Windeignungsgebiete“ übernimmt. Die Stadt Billerbeck hat dann die Möglichkeit, durch freiwillige Mehrausweisung von Windenergiegebieten, sog. „Sondergebieten Wind“, mehr Raum für die Windkraftnutzung zu schaffen.
Durch die Ausweisung von Sondergebieten in jeweils separaten Planverfahren wird dem Beschluss der „isolierten Positivplanung“ entsprochen.
Nach einer ersten Sichtung der Anträge ergeben sich aus Sicht des Planungsbüros zwei Erkenntnisse: bislang hat noch kein Projekt „Planreife“. Außerdem stelle sich die Frage nach der „Beliebigkeit“ und „Gleichbehandlung“ der Flächenauswahl vor dem Hintergrund des EU-Diskriminierungsverbotes. Daher solle der Rat für sich Leitlinien entwickeln, wann geplant werde und wann nicht. Dazu gehören auch die Nutzung der Möglichkeiten des Bürgerenergiegesetzes NRW, das kurz vor der Verabschiedung steht und die Betreiber zu Beteiligungsformen verpflichtet. Die Leitlinien werden jetzt in den Fachausschüssen vorberaten und im Rat beschlossen.
Die Präsentation des Planungsbüros WoltersPartner zur Ausweitung der Windenergienutzung über die Konzentrationszonen hinaus finden Sie hier: Präsentation Windenergie Rechtslage WoltersPartner Oktober 2023