Aktuelle Bebauungsplanverfahren
Aufstellung des Bebauungsplanes Landmaschinenhandel Hamern
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 17. September 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Landmaschinenhandel Hamern“ mit dem Entwurf der Begründung nebst Anlagen für die Offenlage gebilligt. Die Offenlage wird nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats durchgeführt.
Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Stadtgebiet an der Grenze zur Gemeinde Rosendahl an der L577. Es betrifft in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 2, die Flurstücke 118, 179 und 180 tlw.
Zur Lage des Plangebietes wird auf den nachfolgend abgedruckten Lageplan (unmaßstäblich) verwiesen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem vorhandenen Landmaschinenhandel die Erweiterung der Betriebsfläche ermöglicht werden.
Zur Information hängt das Plankonzept des Bebauungsplanes „Landmaschinenhandel Hamern“ zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck
Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch nachmittags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, in der Zeit vom
30. September 2024 bis zum 30. Oktober 2024 (einschließlich)
aus. Es wird darauf hingewiesen, dass am 3. Oktober 2024 (Tag der Deutschen Einheit) eine Einsichtnahme nicht möglich ist. Für den auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rosendahl befindlichen Betriebsteil erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Rosendahl. Ein Plankonzept für jenes Bauleitplanverfahren wird zeitgleich durch die Gemeinde Rosendahl ausgelegt.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Landmaschinenhandel Hamern“ folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
- Umweltbericht des Büros WoltersPartner vom August 2024 beinhaltend die Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands und der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase, die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, anderweitige Planungsmöglichkeiten, die Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen und zusätzliche Angaben.
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung des Plangebietes des Büros WoltersPartner vom August 2024 vor dem Eingriff und gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
- Schalltechnisches Gutachten des Büros Richters & Hüls vom 16. Juli 2024 über die Geräuschimmissionen durch den öffentlichen Straßenverkehr auf das Plangebiet und die Auswirkungen des geplanten Betriebes auf die bestehende, umliegende schutzbedürftige Bebauung.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Stufe II des Büros Ökon vom 19. Januar 2023 zur Einschätzung der Auswirkungen des Vorhabens auf besonders geschützte Arten und als Grundlage für die Artenschutzrechtliche Prüfung der Naturschutzbehörde.
- Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 Wasserwirtschaft, vom 5. Juli 2024, insbesondere zum Umgang mit Niederschlagswasser von Dachflächen.
- Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 19. Juli 2024, insbesondere durch
>>die Untere Bodenschutzbehörde hinsichtlich der bodenkundlichen Baubegleitung und dem Bodenschutz und
>>die Betriebliche Abwasserbeseitigung hinsichtlich des Umgangs mit weiteren Abwässern.
Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Entwurf des Bebauungsplanes Landmaschinenhandel Hamern
Entwurf der Begründung mit Umweltbericht u. Eingriffs- u. Ausgleichsbilanzierung
Schalltechnisches Gutachen
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Stufe II
Stellungnahme der Bezirksregierung Münster
Stellungnahme des Kreises Coesfeld
Aufstellung des Bebauungsplanes Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 17. September 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch“ mit dem Entwurf der Begründung für die Offenlage gebilligt. Nach § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet. Die Offenlage wird nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum der Stadt Billerbeck östlich des Domes St. Ludgerus in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 3. Es wird eingegrenzt durch die Straßen Schmiedestraße, Holthauser Straße, Esch und Ostwall. Es beinhaltet die Flurstücke 357, 364-366, 369, 378-386, 388, 533, 546, 575, 592, 627-634, 638, 640 tlw., 641-649, 667, 669, 670, 674-676, 687, 702, 703, 757, 758 tlw., 769 und 836.
Zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs wird auf den Übersichtsplan (unmaßstäblich) verwiesen.
Durch den Bebauungsplan „Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch“ soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss entlang der südlichen Schmiedestraße (Schmiedestraße Nr. 21 – 49) ermöglicht werden. Außerdem wird Raum für zusätzlichen Wohnraum an der Holthauser Straße geschaffen und es werden Potenziale zur Nachverdichtung an der nördlichen Rathausstraße (Rathausstraße Nr. 11 – 17) ermöglicht.
Zur Information hängt der Entwurf des Bebauungsplanes „Schmiedestraße/Rathausstraße/Esch“ mit Entwurf der Begründung in den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck
Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch nachmittags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nachmittags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck, in der Zeit vom
30. September 2024 bis zum 30. Oktober 2024 (einschließlich)
aus. Es wird darauf hingewiesen, dass am 3. Oktober 2024 (Tag der Deutschen Einheit) eine Einsichtnahme nicht möglich ist.
Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4 a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Entwurf des Bebauungsplnes Schmiedestraße Rathausstraße Esch
Entwurf der Begründung