Bauen + Wohnen

Sie möchten sich den Traum vom Eigenheim in Billerbeck verwirklichen?

Im Westen Billerbecks, unmittelbar angrenzend an die Berkelaue, enstehen gerade die Neubaugebiete "Buschenkamp" und "Buschenkamp Süd". Einige Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite, aber natürlich stehen wir auch gerne persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Neubaugebiet Buschenkamp Süd

Die Vergabe der Grundstücke im Neubaugebiet Buschenkamp Süd hat begonnen. Auf dem nachfolgenden Vergabeplan (PDF-Format) können die noch verfügbaren und bereits vergebenen Grundstücke eingesehen werden. Die bereits vergebenen Grundstücke sind im Vergabeplan blau hinterlegt.

> Vergabeplan Buschenkamp Süd

Auf den Flächen südlich des Baugebietes „Buschenkamp“ entsteht das Baugebiet „Buschenkamp Süd“. Der Bebauungsplan „Buschenkamp Süd“ hat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 20.12.2021 Rechtskraft erlangt. Die Erschließung ist abgeschlossen und das Neubaugebiet ist zur Bebauung freigegeben. (Hinweis an Interssenten: das Neubaugebiet ist nicht mit Gas versorgt, da bereits im Beugebiet Buschenkamp Nord kaum noch Gasanschlüsse durch die Bauherren beauftragt wurden.)

In diesem Baugebiet in attraktiver Lage sowohl zur Innenstadt als auch ins Grüne entstehen ca. 75 Baugrundstücke für freistehende Einzel- und/oder Doppelhäuser, wobei die Stadt Billerbeck erstmals auch Flächen für die Errichtung einer Doppelhaushälfte separat veräußern wird. Die voraussichtlichen Grundstücksgrößen belaufen sich auf Größen zwischen ca. 290 m² (für eine Doppelhaushälfte) und ca. 755 m² für ein freistehendes Einfamilienhaus oder auch Doppelhaus. Der Kaufpreis beläuft sich auf 200,00 €/m² für die Einfamilienhäuser/Doppelhäuser, darin enthalten sind die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sowie die Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz. Für die Grundstücksanschlussleitungen ist ein einmaliger Kostenersatz in Höhe von 3.588,00 € zu entrichten. Des Weiteren stehen im Baugebiet Flächen für geschlossene Bauweise (Reihenhäuser) sowie für ein Wohnprojekt zur Verfügung. Die Vergabe der Kaufgrundstücke erfolgt ausschließlich an Eigennutzer. Neben Kaufgrundstücken werden auch Erbbaurechtsgrundstücke von privat angeboten.

Erfreulicherweise gewährt die Stadt Billerbeck bei den Kaufgrundstücken eine Familienförderung, die als Nachlass auf den Kaufpreis gewährt wird. Für das erste Kind beträgt der Nachlass 2.500,00 €, für das zweite Kind 3.500,00 € und für das dritte und jedes weitere Kind 4.500,00 €. Diese Förderung gilt auch für diejenigen Kinder, die innerhalb von 5 Jahren nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages geboren werden.

Sofern Interesse an einem Grundstück besteht, kann man sich noch in die Interessentenliste der Stadt Billerbeck eintragen lassen, wobei die Vergabe der Kaufgrundstücke nach dem Rang in der Interessentenliste erfolgen wird. (Achtung: Aufgrund der Länge der der Interessentenliste kann es eine gewisse Zeit dauern, bis wir in der Vergabe an Ihrem Listenplatz angelangt sind!) Teilen Sie uns dazu einfach Ihre aktuelle Anschrift und Ihre Telefonnummer, gerne auch per Email, mit. Da der Kontakt zur privaten Erbbaurechtsgeberin ebenfalls über die Stadt Billerbeck hergestellt wird, wenden Sie sich bei Interesse bitte ebenfalls an uns.

Neubaugebiet Buschenkamp

Nachdem alle Baugrundstücke aus dem Baugebiet "Buschenkamp" vergeben werden konnten und die Freigabe des Baugebietes zum 19.07.2021 erfolgte, herrscht derzeit rege Bautätigkeit im Neubaugebiet "Buschenkamp".

Kontakt:

Paul Klein-Reesink
Telefon: 02543 / 73-67
E-Mail: klein-reesink@billerbeck.de

Planskizze Baustellenzufahrt Buschenkamp