Windenergie Hamern-Gantweg – Bürgeranhörung am 25. Februar
Ausgelegt sind Planunterlagen, die die geplante Errichtung von sechs Windenergieanlagen nördlich des Stadtgebietes darstellen. Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu diesen Unterlagen können bis einschließlich 5. März 2025 abgegeben werden.
Die Unterlagen sind unter folgendem Link einsehbar: Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die Stadt Billerbeck die planerischen Voraussetzungen für eine Realisierung der Anlagen. Aus der Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich noch kein unmittelbares Baurecht, hierfür sind zusätzlich Genehmigungen des Kreises Coesfeld erforderlich.
Stellungnahmen können von der Allgemeinheit während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, vorzugsweise per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de), aber beispielsweise auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.