Weiterhin gilt die Maskenpflicht im Billerbecker Rathaus

Veröffentlicht am: 05.04.2022
Trotz der Lockerungen gilt für einen Besuch im Rathaus weiter die Maskenpflicht. Die Vorlage eines 3G-Hinweises ist aber nicht mehr nötig.

Nach wie vor sind alle Dienstleistungen, die nicht im Foyer erledigt werden können, nur mit einem Termin zugänglich. Termine können online auf der städtischen Internetseite gebucht werden. Wem dies nicht möglich ist, dem sind die Mitarbeiterinnen im Bürger-Foyer telefonisch unter der Nummer 73-0 oder persönlich behilflich.

Im gesamten Rathaus gilt in allen öffentlichen Bereichen Maskenpflicht. Es sind FFP2-Masken oder medizinische Masken zu tragen.