Überwachung ruhender Verkehr - Parkregeln beachten

Veröffentlicht am: 12.02.2025
Vermehrt kommt es in der letzten Zeit zu Beschwerden über das Parkverhalten mancher Bürgerinnen und Bürger.

Zu den beobachteten Missachtungen zählen beispielsweise Parken entgegen der Fahrtrichtung, Parken außerhalb der markierten Flächen und auf Gehwegen sowie unerlaubtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen.

Nach einem Personalwechsel ist die Stelle zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bei der Stadt Billerbeck seit dem 1.2.2025 wieder besetzt. Damit werden auch wieder intensivere Kontrollen zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung stattfinden. Ziel der Kontrollen ist vor allem die Verkehrssicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie die uneingeschränkte Nutzbarkeit der barrierefreien Wegeführung im Innenstadtbereich.

Die Stadt Billerbeck bittet in diesem Zusammenhang um Einhaltung der geltenden Regeln.