Übersicht über Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine

Veröffentlicht am: 28.04.2022
Pia Kortüm Ukraine© Stadt Billerbeck
Die ersten aus der Ukraine geflüchteten Menschen sind in den vergangenen Wochen in Billerbeck angekommen. Sie konnten privat oder in städtischen Gemeinschaftsunterkünften aufgenommen werden. Im Alltag stellen sich gastgebenden Familien als auch den Geflüchteten viele Fragen z.B. zu Arbeitsmöglichkeiten, Grundsicherung, Sprachkursen, Begegnungsmöglichkeiten etc. Eine Übersicht über alle Hilfsangebote wird laufend auf der Homepage der Stadt Billerbeck aktualisiert.

Hier findet sich eine Übersicht mit allen haupt- und ehrenamtlichen Ansprechpartnern für die entsprechenden Themenbereiche: www.billerbeck.de/ukraine

Die wichtigsten Informationen und Kontakte gibt die Stadt Billerbeck zudem in dieser Pressemitteilung bekannt:

1. Aufenthaltserlaubnis, Grundsicherung und Zugang zum Arbeitsmarkt

Wer Auskunft zur Unterbringung in einem städtischen Wohnangebot, zu Sozialleistungen (Sicherung des Lebensunterhalts) oder medizinischer Versorgung benötigt und entsprechende Anträge stellen möchte, muss sich beim Fachbereich Soziales der Stadt Billerbeck anmelden (Martin Struffert, struffert@billerbeck.de, Tel.: 75-52). Für den Bezug dieser Leistungen müssen sich Geflüchtete, die hier bereits untergekommen sind und bisher nicht offiziell über die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Billerbeck zugewiesen worden sind, online registrieren: https://www.coe.de/ukraine-registrierung . Mit dieser Registrierung wird gleichzeitig das Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eingeleitet, mit der wiederum die rechtmäßige Erlaubnis zur Aufnahme einer Arbeit erteilt werden kann.

2. Wohnmöglichkeiten

Der Fachbereich Soziales der Stadt Billerbeck koordiniert auch weiterhin Angebot und Nachfrage von privatem Wohnraum. Dabei wird darauf geachtet, dass das Angebot passgenau zugewiesen wird. Wichtig ist z.B., dass die Privatsphäre der Mieter gewahrt wird.

3. Schule und Kita

Bereits jetzt besuchen geflüchtete Kinder aus der Ukraine die Billerbecker Schulen. Weiterhin werden ukrainisch oder russisch sprechende Menschen gesucht, die im Rahmen der Sprachförderung an den Schulen aushelfen können. Interessierte wenden sich in diesem Fall direkt an die Billerbecker Schulen.

Beim Erstkontakt zu Schulen und Kitas unterstützt Monika Robert von der Flüchtlingssozialarbeit des DRK (Tel. 02541-9442 386, E-Mail: m.robert@drk-coe.de).

4. Sprachkurse für Erwachsene

Erst mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis besteht Anspruch auf BAMF-geförderte Sprachkurse.

Da der Bedarf und Wunsch, die deutsche Sprache zu lernen, bei vielen Geflüchteten aus der Ukraine groß ist, wird über die Initiative „Hiergeblieben“ ein Sprachkurs in der OGS (Zum Alten Hof 1) angeboten. Immer montags, mittwochs und freitags von 9-10.30 Uhr werden durch eine erfahrene Lehrkraft Grundlagen der deutschen Sprache vermittelt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Lehrmaterial wird zur Verfügung gestellt. Eine regelmäßige Teilnahme wird vorausgesetzt.

5. Austausch von Gastgebern und Geflüchteten

Das Flüchtlingsnetzwerk „Hiergeblieben“ lädt zum regelmäßigen Austausch von Geflüchteten und Gastgeberfamilien ein, um Alltagserfahrungen zu teilen, Beratungen in Anspruch zu nehmen oder sich einfach gegenseitig zu stützen. Diese Treffen finden ab jetzt immer mittwochs zwischen 18.30 und 20 Uhr im einLaden (Münsterstraße 1, Hintereingang) statt und werden von einer Übersetzerin begleitet.

6. Medizinische Versorgung und Impfungen

Für Rückfragen zur medizinischen Versorgung steht ebenfalls der Fachbereich Soziales zur Verfügung.

Für Kita- und Schulkinder ist eine Impfung gegen Masern und Tuberkulose (TBC) für den Einrichtungsbesuch Voraussetzung. Eine entsprechende Überprüfung findet in den Einrichtungen statt, die für die weitere Vorgehensweise dann Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen.

Eine Impfung gegen Corona ist bei geflüchteten Erwachsenen und Kindern im impffähigen Alter zwar nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen.

7. Sach- und Geldspenden, Textilien, Hausrat und Möbel

Gut erhaltene Textilien und Fahrräder können Geflüchtete über das Sozialbüro „Rat und Hilfe“ der Pfarrcaritas erhalten (Sozialbüro: Johannikirchplatz 1, Tel. 0170-1889924; Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag jeweils von 17.00 bis 18.00 Uhr, Textiloase: Münsterstraße 66, Öffnungszeiten dienstags von 15-17 Uhr (sowohl An- als auch Abgabe von Kleidung).

Eine große Auswahl an Haushaltswaren, Kleinmöbeln u.ä. steht im einLaden bereit (KJFH/einLaden, Münsterstraße 1, Tel: 3709984, Öffnungszeiten: dienstags und freitags von 14.00 Uhr-18.00 Uhr, samstags von 11.00 Uhr – 14.00 Uhr).

Größere Möbel können im Möbelladen der Coesfelder Pfarrgemeinden günstig erworben und nach Absprache ggf. auch gespendet werden (Tel. 02541-8449010)

Alle Informationen zu Hilfsangeboten werden gebündelt auf der Homepage der Stadt Billerbeck unter www.billerbeck.de/ukraine laufend aktualisiert.

Die Stadt Billerbeck weist ausdrücklich darauf hin, dass viele der genannten Angebote gleichermaßen für alle Geflüchteten unabhängig von ihrer Herkunft gelten. Aus aktuellem Anlass sollen aber in dieser Übersicht die gezielten Angebote für Geflüchte aus der Ukraine bekannt gemacht werden.

Bild: Pia Kortüm, Mitarbeiterin im Fachbereich Soziales, koordiniert derzeit die Wohnangebote für Geflüchtete aus der Ukraine.