Stadt Billerbeck fördert Dach- und Fassadenbegrünung

Veröffentlicht am: 10.02.2025
Dachbegrünung© EFH-ATKA
Die Stadt Billerbeck hat eine Förderung zur Begrünung von privaten Dächern und Fassaden auf den Weg gebracht.

In seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Billerbeck die neue Förderrichtlinie „Dach- und Fassadenbegrünung“ beschlossen.

Die Richtlinie ermöglicht es Haus-, Hallen- und Garageneigentümern, finanzielle Unterstützung für ihre Begrünungsprojekte zu beantragen.

Begrünte Dächer und Fassaden sind nicht nur echte Hingucker. Ihre Vorteile sind vielfältig. Sie wirken temperaturausgleichend auf das Gebäude und die Umgebung, binden Feinstaub und CO2 und sind ein Baustein beim Artenschutz. Gründächer können zudem bei Starkregen Niederschlagsspitzen abfedern.

Laut Gründachkataster.NRW besteht noch ein großes Potenzial für Begrünungsmaßnahmen in Billerbeck. Auf der digitalen Karte des“ Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen“ (LANUV) können Hauseigentümer die potenzielle Eignung ihres Daches feststellen, indem sie mehrfach in die Karte zoomen und eine eingefärbte Dachfläche anklicken. Das Programm errechnet dann zum Beispiel die Flächengröße, die Ausrichtung und die Dachneigung. Auch Simulationen zum Gewicht des Gründaches, zur CO2-Bindung oder zum Retentionspotential bei Starkregen in Abhängigkeit zur gewählten Substratauflage können gemacht werden. http://www.gruendachkataster.nrw.de/

Die Förderrichtlinie der Stadt Billerbeck sowie eine Pflanzempfehlung für Dach- und Fassadenbegrünung und das Antragsformular sind ab sofort auf der Homepage der Stadt unter www.billerbeck.de/dachbegruenung zu finden.
Sie sind außerdem eine Maßnahme des Klima- und Artenschutzes sowie zur Klimafolgenanpassung.


Für weitere Informationen steht das Klimaschutzmanagement der Stadt Billerbeck unter der Telefonnummer 7338 zur Verfügung.