Stadt Billerbeck erhält Förderung für Innenstadtbelebung vom Land NRW

Veröffentlicht am: 01.04.2022
Übergabe Förderbescheid Städtebau 3_2022© Bezirksregierung Münster
Grund zur Freude gab es bei einem Treffen am 30.3.2022 von Vertretern aus 28 Kommunen mit Regierungspräsidentin Dorothee Feller in der Bezirksregierung Münster auch für die Stadt Billerbeck. Bürgermeisterin Marion Dirks durfte einen Förderbescheid über 114.750 Euro entgegennehmen. Ein Sofortprogramm des Landes NRW soll die Innenstädte und Zentren stärken.

Die Fördermittel für Billerbeck wurden für die Belebung und Profilierung des Standortes Innenstadt bewilligt. Mit dem Geld soll unter anderem ein Zentrenmanagement angestoßen werden und ein Teil davon wird als Umbaupauschale für Ladenlokale verwendet. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 127.500 Euro. Der Fördersatz liegt bei 90 Prozent.

„Die Förderzusage ermöglicht uns, die Billerbecker Innenstadt weiter zu entwickeln und auch für die Zukunft attraktiv und lebendig zu machen,“ freute sich Bürgermeisterin Marion Dirks.

 „Unsere Innenstädte sind das Herz und das Gesicht einer jeden Stadt. Diese zu erhalten und Ihnen dort, wo es notwendig ist, neues Leben einzuhauchen, ist für jede Stadt und jede Gemeinde von enormer Bedeutung“, so Regierungspräsidentin Dorothee Feller bei der Übergabe. Mit den finanziellen Mitteln dieser Förderbescheiden sei es den 28 betreffenden Städten im Regierungsbezirk Münster möglich, ihre individuellen Projekte umzusetzen und die Entwicklung in ihren Innenstädten weiter voranzutreiben. „Bei meinen regelmäßigen Stadtbesuchen im Bezirk sehe ich, was sich in den Innenstädten tut und freue mich darüber, dass in den Kommunen mit so viel Herzblut und Engagement an der Zukunft ihrer Innenstädte gearbeitet wird“, so Feller weiter.

Durchgreifende Veränderungen im Handel hinterlassen seit längerem auch räumlich Spuren. Angebot und Nachfrage haben sich in den Städten und Gemeinden enorm verändert. Innenstädte werden in Zukunft anders aussehen. Für die künftige räumliche und nutzungsseitige Entwicklung der Kommunen sind deren zentralen Bereiche enorm wichtig. Von ihrer Qualität, Vielfalt und baulichen Attraktivität hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Städte und Regionen ab.

Aus den veränderten Rahmenbedingen müssen auch räumliche Konsequenzen gezogen werden. Was kann gegen massiven Leerstands getan werden? Wie können Immobilieneigentümer gestärkt werden, um bei veränderten Mieten neue oder verloren gegangene Nutzungsmöglichkeiten zu etablieren? Verfügungsfonds zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche werden in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen.

Das Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte setzt auf kurzfristige Interventionen, mit denen die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt und Zeit gewonnen werden soll, um neue Lösungen zu entwickeln. Kernstück ist dabei ein An- und Weitervermietungsmodell (Verfügungsfonds Anmietung), mit dem die Städte und Gemeinden in von ihnen ausgewählten Konzentrationsbereichen in die Lage versetzt werden, leerstehende Ladenlokale zu vergünstigten Mieten für neue Geschäftsmodelle zur Verfügung zu stellen. Dies kann durch die Einrichtung eines professionellen Zentrenmanagements flankiert werden. Zusätzlich werden auch Gutachten, Machbarkeitsstudien und Zwischenfinanzierungskosten durch das Programm möglich gemacht. Nun in der dritten Programmphase ist auch das Fördermodul Innenstadt-Qualitäten mit aufgenommen worden. Hierdurch können die Städte und Gemeinden auch Förderungen für sogenannte Stadtgrün-Elemente, wie etwa Stadtbäume oder Fassadenbegrünung, beantragen.

Die jetzt erteilten Bewilligungen stammen aus der dritten Förderphase des Sofortprogramms. Schon Ende 2020 und 2021 wurden zahlreiche Kommunen im Regierungsbezirk zur Entwicklung ihrer Innenstädte unterstützt.

Bildunterschrift: Regierungspräsidentin Dorothee Feller (l.) übergibt den Förderbescheid an die Billerbecker Bürgermeisterin, Marion Dirks (m.). Rechts im Bild zu sehen ist der Sachbearbeiter des Dezernates für Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Münster, Alfons Krause. © Bezirksregierung Münster