Solarenergie in der Innenstadt – Stellungnahmen zur Änderung der Gestaltungssatzung möglich

Veröffentlicht am: 24.05.2024
Die Energie- und Wärmeversorgung in Deutschland soll unabhängiger von fossilen Energieträgern werden. Dem Ausbau regenerativer Energien kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Um insbesondere die Förderung von Solarenergie in der Billerbecker Innenstadt auszubauen, bedarf es einer Anpassung der Gestaltungssatzung, die den Ausbau von Photovoltaik- und Solaranlagen regelt.

Mit dieser Anpassung sollen die Möglichkeiten zur Installation von Photovoltaik- und Solaranlagen im Innenstadtbereich insgesamt erweitert werden. Gleichzeitig soll die Gestaltungssatzung auch weiterhin die hohe städtebauliche Qualität in der Billerbecker Innenstadt sichern.

Hierzu hat der Rat der Stadt Billerbeck am 2. Mai 2024 den Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst, wodurch Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit vom 21. Mai bis zum 8. Juli 2024 die Möglichkeit gegeben wird, Stellungnahmen zum aktuellen Entwurf einer Satzungsänderung abzugeben.

Der Satzungsentwurf kann während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Billerbeck im Foyer des Rathauses, Markt 1, 48727 Billerbeck oder hier (Gestaltungsprogramm + Gestaltungsbeirat (billerbeck.de)) eingesehen werden.

Stellungnahmen können bei der Stadt Billerbeck, Fachbereich Planen und Bauen, Markt 1, 48727 Billerbeck, schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@billerbeck.de) abgegeben werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein.

Für Rückfragen steht Tobias Mader aus dem Fachbereich Planen und Bauen zur Verfügung (Tel.: 02543-73-46, E-Mail: mader@billerbeck.de )