Reinigung der Bürgersteige und Straßen im Winter
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 0,80 m von Schnee und Eis freizuhalten, in der Fußgängerzone 1,50 m.
In der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 19:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Gehwege sind bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt, Granulat) zu bestreuen, Streusalz sollte grundsätzlich nicht verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Eisregen) und an besonders gefährlichen Stellen ist der Einsatz von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen erlaubt.
Die Stadt Billerbeck bittet die Anlieger von Straßen und Gehwegen, die nach der Satzung vorgesehenen Streupflichten zu beachten. Die Straßenreinigungssatzung ist auch unter diesem Link abrufbar: Satzung Straßenreinigung
Des Weiteren weist die Stadtverwaltung daraufhin, dass bei höheren Minustemperaturen oder bei Schnee die Straßenreinigung durch die Kehrmaschine ausfällt.