Bei Corona-Infektion: Regeln für Isolierung und Quarantäne gelten weiter
Das Ordnungsamt der Stadt Billerbeck ist auch weiterhin verpflichtet, stichprobenartig Kontrollen durchzuführen. Insbesondere Infizierte, die sich nicht an die Isolierungszeit von 10 Tagen halten, müssen im Falle einer Kontrolle mit erheblichen Bußgeldern rechnen.
Die Stadt Billerbeck bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger um Mitwirkung bei der Einhaltung der geltenden Regeln. „Ich weiß, dass die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen den Bürgerinnen und Bürgern seit mehr als zwei Jahren einiges abverlangt haben. Aber erst wenn sich alle an die geltenden Regeln halten, werden wir es schaffen, auch in Billerbeck und im Kreis Coesfeld die Corona-Zahlen wieder signifikant zu senken. Wir werden den Frühling und Sommer nur mit Lockerungen genießen können, wenn wir diese Zahlen jetzt wieder gemeinsam in den Griff bekommen“, so Bürgermeisterin Marion Dirks.
Im Fall eines positiven Selbsttests sind Infizierte nach wie vor zur Vornahme eines Schnelltests in einer der Teststationen verpflichtet. Wenn das Ergebnis dort ebenfalls positiv ist, müssen Infizierte sich sofort für 10 Tage in Isolierung begeben. Das Kreisgesundheitsamt verfährt dann wie folgt:
- Covid 19 –Infizierte werden nur noch angerufen, wenn sie 70 Jahre oder älter sind und nicht in einer Einrichtung leben. Bei einem Teil dieser Personengruppe wird von einem besonderen Unterstützungs- und Beratungsbedarf ausgegangen.
- Die von den Laboren aufgrund der Meldepflicht übermittelten positiven Testergebnisse von PCR-Tests werden vom Gesundheitsamt weiterhin vollständig erfasst.
- Alle Covid 19-infizierten Personen erhalten eine schriftliche Ordnungsverfügung der Stadt oder Gemeinde, in der sie leben.
- Freitestungen sind mit einem Schnelltest in einem Testzentrum frühestens nach 7 Tagen möglich, wenn der/die Infizierte vorher mind. 48 Stunden symptomfrei war. Die Ergebnisse der dazu gemachten Tests müssen aber nicht mehr an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Die Testergebnisse sind für mindestens vier Wochen aufzubewahren. Damit kann belegt werden, dass die Isolierung von Infizierten oder häusliche Quarantäne von engen Kontaktpersonen vorzeitig beendet werden durfte.
- Die Hotline-Zeiten des Kreisgesundheitsamts werden ausgeweitet, das Team wird verstärkt. Unter der Rufnummer 02541 18-5380 ist es nun von montags bis freitags von 9.00 – 16.30 Uhr erreichbar.
„Ganz wichtig ist, dass sich Covid 19-infizierte Personen auch unabhängig davon, ob sich das Gesundheitsamt bei ihnen meldet oder nicht, unverzüglich isolieren“, betont Alexandra Winkler, Leiterin des Kreisgesundheitsamts. Das gelte sowohl bei positivem Schnelltest als auch positivem PCR-Test. Wer sich einem PCR-Test unterziehe, um bei bestehender Symptomatik zu klären, ob es sich tatsächlich um eine Corona-Infektion handelt, müsse sich ebenfalls isolieren und dies fortsetzen, wenn das Ergebnis positiv ausfalle. Auch Haushaltsangehörige einer Covid 19-infizierten Person könnten quarantänepflichtig sein, zum Beispiel, wenn sie nicht ausreichend geimpft sind. Für weitere enge Kontaktpersonen eines Infizierten könne eine häusliche Quarantäne dringend angeraten sein. Der Kreis Coesfeld informiert auf seiner Homepage über die in der Regel zehntägigen Quarantänen und Isolierungen. Die Möglichkeiten zur vorzeitigen Freitestung können ebenfalls unter www.kreis-coesfeld.de abgerufen werden.
Eine gute Übersichtsgrafik zu den geltenden Regeln hat das Land NRW zudem in einem Schaubild veröffentlicht:Coronaregeln NRW März 2022 - Schaubild