Osterfeuer bis zum 8. April 2022 online anmelden
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Es dient als Anlass, sich gemeinsam mit Freunden, der Familie oder den Nachbarn zu treffen, um am Feuer gemütlich das Zusammensein zu genießen und an den alten Traditionen und dem Brauchtum festzuhalten.
Rechtlich gesehen ist ein Osterfeuer allerdings auch nur dann erlaubt, wenn es genau zu diesem Zweck – dem Brauchtum – durchgeführt wird. Dabei sollte zum einen beachtet werden, dass nur Ast- und Strauchwerk verbrannt werden darf. Neben dem gesetzlichen Verbot führt die Verbrennung von beschichteten oder lackierten Hölzern, Reifen und Kunstabfall zur Entwicklung giftiger Gase, die zu einer Gefahr für die Besucherinnen und Besucher der Feuer werden können.
Bei der Durchführung der Osterfeuer ist zudem darauf zu achten, dass die Feuer die Nachbarschaft und die Allgemeinheit nicht gefährden oder erheblich belästigen. Daher sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 100m von Wohngebäuden und 50m von öffentlichen Verkehrsflächen, wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist. Das Feuer ist von zwei Erwachsenen zu beaufsichtigen und von dem Anzünden noch einmal umzuschichten. Hierdurch kann die Gefährdung von heimischen Kleintieren vermieden werden. Als Anzündmaterial bietet sich Stroh an. Umweltgefährdende Brandbeschleuniger sind nicht zulässig.
Alle Osterfeuer sind schriftlich bis zum 8. April 2022 bei Paul Klein-Reesink vom Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung anzumelden. Dazu haben wir ein Online-Formular erstellt, das den Anmeldeprozess deutich vereinfacht. Durch die Anmeldung lassen sich ärgerliche und kostspielige Fehlalarme bei der Feuerwehr vermeiden. Die Osterfeuer dürfen von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden.
Dass es für einige nicht nur um das schöne Beisammensein bzw. die Brauchtumspflege geht, sondern auch um eine willkommene Gelegenheit zur Verbrennung von Baumschnitt, zeigt die deutlich zurückgegangene Zahl an Osterfeuern seitdem die Möglichkeit besteht, Schlagabraum, der aus Pflegemaßnahmen von Hecken, Wallhecken und Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie von Ufergehölzen entstanden ist, nach vorheriger telefonischer Anmeldung, in der Zeit vom 15. November bis zum 30. April eines jeden Jahres, zu verbrennen. Dabei sind die entsprechenden Abstandsflächen nach der zurzeit gültigen Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt einzuhalten. Die Schlagabraumfeuer sind drei Werktage vor dem Verbrennungstermin bei der Stadt unter der Telefonnummer 02543-7340 oder per Email an ordnungsamt@billerbeck.de anzumelden.
Alternativ ist jeder, der im Interesse des Umweltschutzes auf ein eigenes kleines Osterfeuer aber nicht auf dem Brauchtum verzichten möchte, herzlich zum zentralen Osterfeuer am Ostersonntag, 17. April 2022, ab 19:00 Uhr auf der landwirtschaftlichen Fläche am Sportzentrum Helker Berg eingeladen. Ausrichter ist in diesem Jahr die Kolpingfamilie Billerbeck. Für das leibliche Wohl der Besucher wird gesorgt.
Das Ast- und Strauchwerk (keine Baumstämme und keine großen Baumwurzeln) kann an den Samstagen, 2. April, 9. April und 16. April 2022, von 9:00 – 13:00 Uhr abgeliefert werden. An anderen Tagen ist die Anlieferung nicht gestattet.