Anmeldung von Osterfeuern bis zum 11. April möglich
Das Osterfeuer hat eine lange Tradition und wird jedes Jahr zum Osterfest angezündet. Es bietet eine wunderbare Gelegenheit, sich mit Freunden, der Familie oder den Nachbarn zu versammeln und am Feuer das Zusammensein zu genießen, während man an den alten Traditionen und dem Brauchtum festhält.
Aus rechtlicher Sicht ist ein Osterfeuer jedoch nur dann erlaubt, wenn es genau zu diesem Zweck – dem Brauchtum – durchgeführt wird. Dabei muss darauf geachtet werden, dass nur Ast- und Strauchwerk verbrannt werden darf. Zudem ist es verboten, beschichtete oder lackierte Hölzer, Reifen oder Kunstabfälle zu verbrennen, da diese zur Entwicklung giftiger Gase, die zu einer Gefahr für die Besucherinnen und Besucher der Feuer werden können, führen können.
Bei der Durchführung der Osterfeuer ist zudem darauf zu achten, dass die Feuer die Nachbarschaft und die Allgemeinheit nicht gefährden oder erheblich belästigen. Daher sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 100 m von Wohngebäuden und 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen, wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist. Das Feuer ist von zwei Erwachsenen zu beaufsichtigen und vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten. Hierdurch kann die Gefährdung von heimischen Kleintieren vermieden werden. Als Anzündmaterial bietet sich Stroh an. Umweltgefährdende Brandbeschleuniger sind nicht zulässig.
Alle Osterfeuer sind schriftlich bis zum 11. April 2025 beim Fachbereich Zentrale Dienste und Ordnung anzumelden. Die Osterfeuer können per Online-Formular angemeldet werden: Anmeldung Osterfeuer.
Alternativ können die Anmeldung und ein dazugehöriges Merkblatt im Foyer des Rathauses abgeholt werden. Durch die Anmeldung lassen sich ärgerliche und kostspielige Fehlalarme bei der Feuerwehr vermeiden. Die Osterfeuer dürfen von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden.
Dass es für einige nicht nur um das schöne Beisammensein bzw. die Brauchtumspflege geht, sondern auch um eine willkommene Gelegenheit zur Verbrennung von Baumschnitt, zeigt die deutlich zurückgegangene Zahl an Osterfeuern seitdem die Möglichkeit besteht, Schlagabraum, der aus Pflegemaßnahmen von Hecken, Wallhecken und Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie von Ufergehölzen entstanden ist, nach vorheriger telefonischer Anmeldung, in der Zeit vom 15. November bis zum 30. April eines jeden Jahres, zu verbrennen. Dabei sind die entsprechenden Abstandsflächen nach der zurzeit gültigen Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt einzuhalten. Die Schlagabraumfeuer sind drei Werktage vor dem Verbrennungstermin bei der Stadt unter der Telefonnummer 02543-7340 oder per Email an ordnungsamt@billerbeck.de anzumelden.
Das Ast- und Strauchwerk (keine Baumstämme und keine großen Baumwurzeln) kann an den Samstagen, 5. April, 12. April und 19. April 2025, von 9:00 – 13:00 Uhr abgeliefert werden. An anderen Tagen ist die Anlieferung nicht gestattet.