Neue Zufahrt zur Wiesenfläche an der Berkelaue angelegt

Veröffentlicht am: 28.01.2022
Neue Zufahrt Berkelaue© Stadt Billerbeck
Die Stadt Billerbeck hat zur Förderung der Artenvielfalt in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld ein Entwicklungskonzept für die städtischen Grundstücke in der Berkelaue erarbeitet. Dieses Konzept sieht für die Weideflächen unterhalb des Wohngebietes Dreitelkamp als Ziel die Wiederherstellung einer arten- und blühreichen, mageren Grünlandfläche vor. Für Mahdarbeiten wurde jetzt eine neue Zufahrt von der Daruper Straße angelegt.

Zwei- bis dreimal jährlich ist eine Mahd mit Abfuhr des Mahdgutes von der betroffenen Fläche erforderlich. Für jeden Bewirtschaftungsdurchgang von Mahd bis Abfuhr muss die Fläche bis zu fünfmal mit schwerem landwirtschaftlichen Gerät befahren werden. Die einzige Zufahrt zu der Fläche war bislang über den Ulmenweg möglich. Das Befahren des Ulmenweges mit den erforderlichen landwirtschaftlichen Fahrzeugen stellte sich in der Örtlichkeit als sehr schwierig dar, da die Straße insgesamt nur über eine Breite von 3,50 m verfügt. Zur Überprüfung der vorhandenen Situation wurden sog. „Schleppkurven“ für Traktor mit Hänger in beide Fahrtrichtungen angefertigt. Diesen ist zu entnehmen, dass die Fahrsituation für die schweren Fahrzeuge aufgrund der örtlichen Gegebenheiten am Ulmenweg sehr schwierig ist. Der vorhandene Platzbedarf für diese Fahrzeuge entspricht nicht dem, der bei einer Neuplanung grundsätzlich in Frage kommen würde.

Für die neue Erschließung der o. g. Wiesenflächen hat die Stadt in den letzten Tagen eine neue Zufahrt vom Berkelwanderweg zur Kreisstraße K30 (Daruper Straße) angelegt, so dass der Wanderweg von der Bernhardstraße kommend gradlinig auf den Radweg an der Kreisstraße weitergeführt wird. Der vorhandene Wanderweg in dem Bereich wurde hierfür aufgegeben. Die neue Zufahrt in wassergebundener Bauweise kann nun von den Pächtern der Flächen mit entsprechenden Fahrzeugen genutzt werden. Ansonsten ist eine Nutzung des Weges nur für Fußgänger und Radfahrer zulässig.

Vor Durchführung der Bauarbeiten erfolgte eine Abstimmung mit der Abt. 70 „Untere Natur- und Bodenschutzbehörde“ und der Abt. 36 „Straßenverkehr“ des Kreises Coesfeld.

Der neue Teilabschnitt wird im Laufe des Jahres 2022 mit einer Beleuchtung entsprechend ergänzt.

In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den Wiesenflächen um landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt, auf denen Hunde keinen Auslauf finden sollen. Das Mahdgut von den Flächen soll als Futter genutzt werden. Daher darf kein Hundekot auf die Flächen gelangen.

Auch Gartenabfälle oder Laub, die auf diesen Flächen teilweise entsorgt werden, behindern die Entwicklung der Wiesen zu artenreichen Grünlandflächen. Solcher Abfall ist an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.