Luftfilter an Billerbecker Schulen - Stellungnahme der Bürgermeisterin Marion Dirks
Diese Geräte sind auch im Einsatz, zum Großteil bereits seit mehr als einem Jahr. Bereits im vergangenen Jahr haben sich die Fachausschüsse und der Rat intensiv damit beschäftigt, ob es Sinn macht, auch andere Räume mit mobilen Luftfiltern auszustatten.
Da der Einsatz von Luftfiltern nicht dazu beitragen kann, dass die Lüftungsintervalle in den Klassenräumen vergrößert werden können, und unter Umständen aufgrund des Geräuschpegels sogar kontraproduktiv ist, hat sich der Rat dazu entschieden, auf eine stationäre Lösung zu setzen. Glücklicherweise wurde ein entsprechendes Förderprogramm des Bundes aufgelegt, für das die Stadt Billerbeck sich beworben hat.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat sich unter Abwägung aller Aspekte, auch der mobilen Luftfilter, Mitte September 2021 für ein stationäres Lüftungskonzept für die Grundschule entschieden. Der Rat hat dies bestätigt.
In der Zwischenzeit ist das regelmäßige Lüften weiter erforderlich. Für jeden Klassenraum war bereits eine CO2-Ampel angeschafft, um das Lüften zu unterstützen.
Nun sind die Förderbescheide da, sodass die konkrete Planung und der Bau der raumlufttechnischen Anlagen vorangetrieben werden. Beide Grundschulstandorte und auch das Gebäude der Offenen Ganztagsschule erhalten stationäre Lüftungsanlagen.
Dafür werden 1,4 Mio. Euro eingesetzt, es fließen 80 Prozent Fördermittel, sodass bei der Stadt gut 280.000 Euro verbleiben.
Im September fasste der Rat dann dennoch zusätzlich den Beschluss, mobile Luftfilter für alle Klassenräume zu mieten, unabhängig von der Lüftungsmöglichkeit. Dafür stellte er 30.000 Euro zur Verfügung. Die Idee der Miete erfolgt vor allem vor dem Hintergrund, dass die mobilen Anlagen ja spätestens überflüssig sind, wenn die stationären Anlagen gebaut sind und der Wiederverkaufswert von diesen Geräten unklar ist.
Es stellte sich allerdings bei der Markterkundung und der Kontaktaufnahme mit unterschiedlichen Firmen heraus, dass diese 30.000 Euro nicht ausreichen. Die Stadt konnte keine Angebote für Geräte bekommen, die die Leistung haben und auch noch möglichst wenig Lärm machen. Über diese Angebote wurde in den nicht-öffentlichen Sitzungen des Schul- und Sportausschusses berichtet.
Nun muss der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag in nicht-öffentlicher Sitzung entscheiden, wie er mit diesen Angeboten umgeht.
Grundsätzlich bleibt es bei der Einschätzung des Umweltbundesamtes, das nach wie vor das Lüften als wichtigste Maßnahme hält. Es muss alle 20 Minuten für 3-5 Minuten gelüftet werden, ebenso in den Unterrichtspausen durchgehend. Das Umweltbundesamt weist weiter darauf hin, dass in Klassenräumen der Geräuschpegel 40dbA nicht überschreiten soll, da hier die Lern- und Konzentrationswelle liegt. Selbst der leiseste Luftfilter auf dem Markt überschreitet diese Schwelle.
Experten kommen mittlerweile zu dem Schluss, dass der Einsatz von einem mobilen Luftfilter sogar kontraproduktiv sein kann. Die TH Mittelhessen hat dazu Messungen durchgeführt. Der Geräuschpegel führe dazu, dass jeder im Raum dann lauter sprechen muss, damit steige der Ausstoß von Aerosolen. Auf einer Informationsveranstaltung der Stadt Senden wurden die Ergebnisse gut zusammengefasst. https://youtu.be/wvIKee1-Als
Die Fachleute, Herr Prof. Dr. Hans Martin Seip und Prof. Dr. Thomas Steffen von der TH Mittelhessen kommen zu dem Schluss:
- „Unsere anfänglichen Zweifel zur Wirksamkeit von Luftreinigern in Unterrichtsräumen haben sich bestätigt. Wir haben herausgefunden, dass deren Einsatz sogar kontraproduktiv sein kann“. Dies hänge insbesondere mit der Lärmbelastung der Geräte zusammen. Wenn lauter gesprochen werde, würden aber auch mehr Aerosole ausgestoßen. „Die Folgen, das haben wir simuliert und in zwei Arbeiten veröffentlicht. Bei einer hohen Lärmbelästigung durch den mobilen Luftreiniger kann der Aerosolausstoß von Erwachsenen bis zum elffachen ansteigen“
- Die Untersuchungen hätten zudem ergeben, dass sich im Umfeld der Aerosolquelle sehr hohe Konzentrationen aufbauen und diese – je nach Standort des mobilen Luftreinigers – etwa acht Minuten benötigen, bis sie am Reiniger überhaupt in verdünnter Form ankommen. Da die Aerosolfreisetzung jedoch kontinuierlich erfolge, bleibe dieser erhebliche Konzentrationsunterschied zwischen der Quelle und dem mobilen Luftreiniger erhalten, und damit auch die Risikoverteilung im Raum.
Aufgrund dieser faktenbasierten Aussagen der Fachleute kann auf das regelmäßige Lüften zur Reduzierung der Virenlast nicht verzichtet werden. Somit gibt es aus fachlicher Sicht auch keinen Grund, diese Luftreiniger anzuschaffen, vielmehr könnte deren Einsatz den Eindruck vorgetäuschter Sicherheit vermitteln. Dies sollte jedoch – im Interesse und zum Schutz- der Lehrerenden und der Schülerschaft vermieden werden."
Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Vergabe fasst der Rat am Donnerstag in nicht-öffentlicher Sitzung.