Landtagswahl am 15. Mai 2022 - Wahlhelfer gesucht
Die Wahlzeit an dem Wahl-Sonntag dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr - anschließend ermitteln die Wahlhelfer das Ergebnis. Für den ehrenamtlichen Einsatz erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld.
Voraussetzung für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist, dass man selbst wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2021) in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung hat.
Damit alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gut vorbereitet in das Amt des Wahlhelfers gehen können, wird es noch eine kleine Wahlhelferschulung geben. Diese wird voraussichtlich ein bis zwei Wochen vor der Wahl stattfinden.
Interessierte können sich gerne bei der Stadt Billerbeck, Rebecca Nienau, telefonisch unter Tel. 02543/73-62 oder per E-Mail nienau@billerbeck.de melden.