Landtagswahl 2022 - Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Veröffentlicht am: 08.04.2022
Am 15. Mai 2022 findet die Landtagswahl statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen mit ihrer Erststimme den oder die Wahlkreisabgeordnete/n. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.

In Kürze werden die Bürgerinnen und Bürger jetzt ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten.

Die Stadt Billerbeck ist dem Wahlkreis Coesfeld I– Borken III zugeordnet. Die Stadt Billerbeck ist in 7 Wahlbezirke eingeteilt. Der Wahlbezirk 3 (Ludgeri-Grundschulgebäude) ist ein repräsentativer Wahlbezirk. In diesem Wahlbezirk wird bei der Wahl mit nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt. Dies dient der repräsentativen Wahlstatistik, das Wahlgeheimnis wird jederzeit gewahrt.

Insgesamt gibt es in der Stadt Billerbeck 9.154 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am 15. Mai 2022 ihre Stimme abgeben können. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden den Wahlberechtigten ab dem 14. April 2022 zugestellt. Ab dem 19. April 2022 können die Briefwahlunterlagen dann bei der Stadt Billerbeck beantragt werden.

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie, anders wie bei den nachfolgenden Möglichkeiten der Beantragung, schon bereits ab dem 14. April 2022 ganz bequem online beantragen, hierzu scannen Sie bitte den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ein oder Sie verwenden den folgenden Link https://register.billerbeck.de.

Die Briefwahlunterlagen können auch mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlscheinantrag beantragt werden. Dafür müssen Sie den Antrag vollständig ausfüllen und ihn an das Wahlamt senden (Stadt Billerbeck, Markt 1, 48727 Billerbeck). Der ausgefüllte Antrag kann auch bei der Stadt Billerbeck abgegeben werden.

Bei allen kontaktlosen Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen versendet das Wahlamt die Briefwahlunterlagen direkt an die von Ihnen angegebene Adresse.

Wer dennoch die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und direkt im Rathaus wählen möchte kann ab dem 19. April 2022 zu den Öffnungszeiten, ohne vorherige Terminvereinbarung, in das Briefwahlbüro kommen. Dieses Jahr wird das Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Rathauses zu finden sein. Auch bei der persönlichen Beantragung muss der auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckte Wahlscheinantrag vollständig ausgefüllt im Wahlamt abgegeben werden.

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel – im verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag - und der unterschriebene Wahlschein sind so rechtzeitig an die Stadt Billerbeck -Wahlamt- zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Stadt Billerbeck -Wahlamt- abgegeben werden.

Ansprechpartnerinnen:

Heike Heuermann

Telefon: 02543/ 73-43

E-Mail: h.heuermann@billerbeck.de

Rebecca Nienau

Telefon: 02543/73-62

E-Mail: nienau@billerbeck.de