Informationen zur Bundestagswahl 2025
Insgesamt gibt es in der Stadt Billerbeck 9.196 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am 23. Februar 2025 ihre Stimme abgeben können. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Die Wahlbenachrichtigungskarten wurden den Wahlberechtigten bereits zugestellt. Die Briefwahlunterlagen können online beantragt werden. Hierzu scannen Sie bitte den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ein oder Sie verwenden den folgenden Link https://buergerdienste-digital.de.
Die Wahlunterlagen werden den Bürgern, sobald die Stimmzettel vorliegen, zugesandt. Mit der Lieferung wird Ende dieser Woche gerechnet, so dass die Unterlagen in der kommenden Woche per Post bei den Antragstellern eingehen sollten.
Zudem können die Briefwahlunterlagen mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Wahlscheinantrag beantragt werden. Füllen Sie hierzu den Antrag vollständig aus und senden ihn an das Wahlamt (Stadt Billerbeck, Markt 1, 48727 Billerbeck). Der ausgefüllte Antrag kann auch bei der Stadt Billerbeck abgegeben werden.
Des Weiteren können die Briefwahlunterlagen auch ohne den abgedruckten Vordruck schriftlich oder elektronisch (per E-Mail an h.heuermann@billerbeck.de) unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer Postleitzahl und Ort beantragt werden.
Bei allen kontaktlosen Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen versendet das Wahlamt die Briefwahlunterlagen direkt an die von Ihnen angegebene Adresse.
Wer dennoch die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und direkt im Rathaus wählen möchte kann zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung in das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Billerbeck im 1. Obergeschoss, Zimmer 18, kommen. Dies ist ab dem 10.02.2025 möglich. Auch bei der persönlichen Beantragung muss der auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckte Wahlscheinantrag vollständig ausgefüllt im Wahlamt abgegeben werden.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel – im verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag - und der unterschriebene Wahlschein sind so rechtzeitig an die Stadt Billerbeck -Wahlamt- zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Stadt Billerbeck -Wahlamt- abgegeben werden.
Die Stadt Billerbeck ist dem Wahlkreis Coesfeld – Steinfurt II zugeordnet. Die Stadt Billerbeck ist in 7 Wahlbezirke eingeteilt. Die beiden Briefwahlbezirke sind repräsentative Wahlbezirke. In diesen Wahlbezirken wird bei der Wahl mit nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt. Dies dient der repräsentativen Wahlstatistik, das Wahlgeheimnis wird jederzeit gewahrt.
Die Wahllokale zur Bundestagswahl sind am Wahltag (23. Februar) von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das zu nutzende Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkt (Wahlbezirk 1: DRK-Familienzentrum Oberlau, Wahlbezirk 2: Johannisschulgebäude, Wahlbezirk 3: Ludgerischulgebäude, Wahlbezirk 4: Kita St. Gerburgis, Wahlbezirk 5: Geschwister-Eichenwald-Schulgebäude, Wahlbezirk 6: Alte Landwirtschaftsschule, Wahlbezirk 7: Sportpark).
Es haben sich viele freiwillige Helfer gemeldet, weshalb bereits alle Wahllokale besetzt werden konnten. An dieser Stelle nochmal ein Dankeschön an die vielen freiwilligen Helfer.
Ihr Kontakt für Fragen zur Bundestagswahl in Billerbeck:
Heike Heuermann
Telefon: 02543/ 73-43
E-Mail: h.heuermann@billerbeck.de
Rebecca Nienau
Telefon: 02543/73-62
E-Mail: nienau@billerbeck.de