Grundsteuerreform NRW - Feststellungserklärung für Eigentum muss abgegeben werden

Veröffentlicht am: 27.04.2022
Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in NRW müssen in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abgeben.
Ab Mai erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert). Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.

Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 vorzugsweise digital beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto kann unter www.elster.de beantragt werden. Wer bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund der Einkommensteuererklärung besitzt, kann dieses auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung nutzen.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Bei Fragen steht das Finanzamt Coesfeld unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02541 732-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) zur Verfügung. Weitere Infos unter: www.grundsteuer.nrw.de.