Feststellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgt durch Rat der Stadt Billerbeck

Veröffentlicht am: 22.06.2024
In der Sitzung am 20. Juni 2024 erfolgte die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 durch den Rat der Stadt Billerbeck. Im nächsten Amtsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Billerbeck werden voraussichtlich Ende Juli der Jahresabschluss und der "Taschenhaushalt" mit allen wichtigen Daten und Grafiken veröffentlicht.

Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Billerbeck wurde durch die Kämmerin mit Datum vom 03. Juni 2024 aufgestellt und mit gleichem Datum durch die Bürgermeisterin bestätigt. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 29. Februar 2024 wurde der von der Bürgermeisterin bestätigte Jahresabschluss inkl. Anlagen den Ratsmitgliedern am 04. Juni 2024 zugeleitet.

Der Jahresabschluss wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft, der sich dabei der BDO Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 48159 Münster, bedient hat. Die Prüfung führte zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk/Testat, dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss durch Beschluss vom 18. Juni 2024 in vollem Umfang angeschlossen hat. Die schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses wurde auch beschlossen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 wurden vom Rat der Stadt Billerbeck am 15. Dezember 2022 beschlossen. Es wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 918.000 € geplant. Dieser beinhaltet einen coronabedingten Schaden von 1.014.000 € und einen durch den Krieg in der Ukraine bedingten Schaden von 756.000 €. Es wurde ein Jahresüberschuss von 1.621.000 erzielt, der einen durch den Krieg bedingten Schaden von 403.100 € beinhaltet. Die Gewerbesteuervorauszahlungen 2023 konnten im Laufe des Jahres um insgesamt 300.000 € nach oben angepasst werden - trotz einiger Vorauszahlungsanpassungen nach unten. Aus den Herabsetzungen der Pandemiezeit sind nur noch Erträge für 2022 zu erwarten, damit wird es voraussichtlich nicht mehr zu hohen Gewerbesteuernachzahlungen aus Altjahren kommen. Insgesamt wurde ein Gewerbesteueraufkommen von  9.200.000 € erzielt, was eine Abnahme von 1.532.000 € gegenüber dem Vorjahr bedeutet.

 

Für die kommenden Haushaltsjahre ist eine Prognose der finanziellen Handlungsspielräume sehr schwer abzuschätzen. Die konkreten Auswirkungen der Gewerbesteuer sind mehr denn je ungewiss. Für 2024 sind die Prognosen an eine wirtschaftliche Erholung wieder gesunken. Durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes besteht ein hohes Risiko der städtischen Steuerausfälle, wenngleich Unternehmen dauerhaft mehr investieren, um wettbewerbsfähiger zu werden bzw. zu bleiben. Mit steigenden Aufwendungen und höheren Baukosten muss für die nächsten Jahre aufgrund der allgemeinen Personalkostensteigerung gerechnet werden. Steigende effektive Zahllasten der allgemeinen Kreisumlage und der Jugendamtsumlage stellen ein weiteres potentielles Risiko für die Haushaltslage der Stadt dar.