Ertüchtigung von weiteren Gebäuden für Unterbringung von Flüchtlingen
Die Stadt Billerbeck hält an ihrem bereits 2015/2016 erprobten Grundsatz fest, die Unterkünfte über das Stadtgebiet zu verteilen und die Unterkünfte nicht zu groß werden zu lassen. Mittlerweile betreibt sie unter 15 Adressen Gemeinschaftseinrichtungen. In diesen Gebäuden wohnen derzeit 269 Menschen aus unterschiedlichen Ländern, 116 von ihnen flohen aus der Ukraine nach Deutschland. Aktuell sind vier weitere Gebäude in der Vorbereitung. Als nächstes geht ein ehemaliges Bürogebäude in einem Gewerbegebiet in Betrieb.
Da aufgrund des zunehmenden Zustroms von geflüchteten Menschen nun alle zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, kann die Stadt Billerbeck auch auf dieses Gebäude zurückgreifen.
Das Baugesetzbuch ermöglicht es jetzt, für Geflüchtete oder Asylbegehrende in Gewerbegebieten zulässigerweise errichtete Gebäude zu nutzen. Die Befreiung für diese Ausnahmeregelung wird durch die Untere Bauaufsicht des Kreises Coesfeld erteilt. Das Gebäude ist zulässig als Bürogebäude errichtet worden, sodass die Wohnnutzung für diese Bevölkerungsgruppe erlaubt wird.
Die seinerzeit nicht rechtmäßige Unterbringung von polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern war 2021 durch einen Coronaausbruch zu Tage getreten. Damals musste das Gebäude als illegale Unterkunft auf behördliche Anordnung geräumt werden.
Das Gebäude wird derzeit ertüchtigt, damit bis zu 30 Menschen dort vorübergehend untergebracht werden können.
Die sanitären Anlagen wurden überprüft, der Einbau einer gemeinschaftlichen Küche erfolgt. Der Zugang erfolgt über das benachbarte städtische Grundstück.
Die Stadt prüft weitere Immobilien und ist auch dankbar für weitere Angebote. Da bei der Herrichtung von Gemeinschaftseinrichtungen neben dem Zustand des Gebäudes immer auch Baurecht und vor allem Brandschutz eine Rolle spielen, dauern manche Prüfungen länger, manche führen auch zu einem negativen Ergebnis. Wichtig ist der Stadtverwaltung auch, gesamtstädtische Belange nicht aus den Augen zu verlieren. Daher kann auch eine mögliche Nutzung hintenangestellt werden, bis andere Fragen geklärt sind.
Da es keine Prognosen über künftige Flüchtlingszahlen geben kann, kann auch die Stadt Billerbeck keine Aussage für die Zukunft treffen. Es wird jedoch alles getan, um eine Schließung von Turnhallen zu verhindern. Dazu gehören auch Überlegungen zur Fahrzeughalle des alten Feuerwehrgerätehauses. In den früheren Wohnungen und in der Büroetage sind bereits Menschen untergebracht.