Berufungsverfahren um Sanierung der Eisenbahnbrücke in Bockelsdorf gescheitert
Die Stadt Billerbeck hatte seinerzeit versucht, mit der Deutschen Bahn über eine Sanierung der Brücke zu verhandeln. Dies wurde aufgrund der Kosten seitens des Unternehmens abgelehnt. Man bot der Stadt Billerbeck aber an, das Bauwerk zu übernehmen, um selbst für die Sanierung zu sorgen. Da nach damaligen ersten Schätzungen die Kosten für die Sanierung bei mindestens 300.000 €, die Kosten für die Kompletterneuerung in ein paar Jahren bei mehr als 5 Millionen Euro liegen werden, lehnte die Stadt Billerbeck ab.
Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Münster im Jahr 2019 versuchte die Stadt Billerbeck die Sanierung der Brücke durch die DB Netz AG und anschließende Freigabe des über die Brücke laufenden Wirtschaftswegs - insbesondere für den landwirtschaftlichen Betrieb - zu erwirken. Diese Klage scheiterte. Nach einem Ratsbeschluss entschied die Stadt Billerbeck in Berufung zu gehen.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 28.9.2022 stützte jetzt die Entscheidung aus erster Instanz und lehnte die Zulassung zur Berufungsklage ab. Damit wird das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig.
Bürgermeisterin Marion Dirks, die die Fraktionen bereits über diese Entscheidung informierte, zeigte sich enttäuscht: „Ich bedauere die Entscheidung des OVG sehr. In der Urteilsbegründung wird aus meiner Sicht nicht das Gesamtinteresse der Stadt Billerbeck an der Erhaltung und Sanierung der Brücke in den Blick genommen. Wir werden jetzt mit der DB Netz AG Kontakt aufnehmen, um erforderliche weitere Schritte zu klären.“ Bis zur Urteilsverkündung hatte die DB Netz AG zugesagt, keine weiteren Schritte wie Vollsperrung oder Abriss der Brücke zu unternehmen.
Für die weiteren Schritte wird jetzt eine intensive Klärung der Kosten anstehen, bevor entsprechende Ratsbeschlüsse zum Vorgehen getroffen werden können.