Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Planverfahrens 6. Änderung des Bebauungsplanes "Friethöfer Kamp"

Veröffentlicht am: 17.01.2022
Die Stadt Billerbeck veröffentlicht auf Ihrer Homepage alle Bauleitplanverfahren, welche durchgeführt werden oder abgeschlossen sind. Im Amtsblatt findet die Verkündung der Planungsschritte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben statt. Die Vorlagen und Niederschriften aus den Ausschüssen und Räten sind für öffentlich beratene Punkte ebenfalls einsehbar. Das Baugesetzbuch sieht für Bauleitplanverfahren immer die Herstellung der Öffentlichkeit vor.

Aktuelle BebauungsplanverfahrenDie Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes ist in öffentlicher Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 09.12.2021 und im Rat am 16.12.2021 beraten worden. Dort wurde unter anderem beschlossen eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, die nach Bekanntmachung am 20.12.2021 im Amtsblatt in der Zeit vom 5. Januar 2022 bis zum 4. Februar 2022 im Rahmen einer Offenlage durchgeführt wird. In dieser Zeit können Stellungnahmen eingereicht werden. Es gibt die Möglichkeit Rückfragen per Telefon oder Mail an die Stadtverwaltung zu stellen; dies wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die möglicherweise Betroffenen nicht persönlich informiert. Selbst bei kleineren Verfahren wird der Weg der öffentlichen Bekanntmachung gewählt, damit alle Interessierten die Möglichkeit haben, sich zu informieren. Ansonsten müssten alle Grundstückseigentümer, Immobilienbesitzer und die Nutzer innerhalb und außerhalb eines Plangebietes ermittelt und angeschrieben werden. Bei der Fülle an Verfahren ist dies nicht möglich und daher gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Stellungnahme findet dann ebenfalls in öffentlicher Sitzung statt, eine Abwägung wird vorgenommen und die Ergebnisse mitgeteilt.

Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB ist ein übliches Verfahren, welches für Vorhaben im Innenbereich regelmäßig in Frage kommt und nicht nur in Billerbeck mehrere Male im Jahr durchgeführt wird. Dabei geht es nicht um eine Umgehung der Beteiligung der Öffentlichkeit, sondern um die Durchführung einer Bebauungsplanänderung im Rahmen eines für Bebauungspläne der Innenentwicklung vorgesehenen Verfahrens.

Die Änderung des Bebauungsplanes ermöglicht weder höhere Immissionsbelastungen bei den nächstgelegenen Wohnhäusern als heute, noch beinhaltet sie eine Änderung der zulässigen Gebäudehöhen oder eine Änderung des bebaubaren Bereiches. Der bisher festgesetzte 10 Meter breite Pflanzstreifen wird ebenfalls nicht verändert.

Die nun vorgeschlagene Änderung erweitert das mögliche Nutzungsspektrum des Grundstücksstreifens zwischen 10 und 30 Meter Abstand zur östlichen Wohnbebauung. Heute sind dort Lagerhäuser und Betriebsleiterwohnungen zulässig. Zukünftig sollen dort auch andere Betriebsteile zulässig sein (z.B. Bürogebäude oder Lagerfläche). Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die dort zugelassenen Betriebe den Immissionsschutz nachweisen können.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite unter diesem Link einsehbar.