"3G-Regel" gilt ab sofort auch bei Ausschuss- und Ratssitzungen
Am Donnerstag, 26. August, findet um 18 Uhr im Ratssaal mit der Sitzung des Bezirksausschusses die erste Sitzung nach den Sommerferien statt.
Damit gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, auch für die Besucherinnen und Besucher, dass sie einen Nachweis über die Gesundung, die Impfung oder einen negativen Test vorweisen müssen. Andere Personen dürfen zum Sitzungsraum nicht zugelassen werden!
Der Infektionsschutz soll ab einem 7-Tage-Inzidenzwert der Neueinfektionen von 35 in einem Kreis bei allen Veranstaltungen in Innenräumen, prinzipiell über individuelle Anforderungen an die Teilnehmenden gewährleistet werden. Wer nicht immunisiert ist, muss durch einen Antigen-Schnelltest nachweisen, dass seine Teilnahme für die übrigen Mitglieder des Gremiums und die teilnehmende Öffentlichkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kein Gesundheitsrisiko bedeutet. Abstands- und Maskenpflicht entfallen dann, weil die 3G-Regel greift.